AGB

1. Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Räber Graphic&Design nachfolgend "RGD" genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von "RGD" in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS

"RGD" verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. "RGD" verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit. "RGD" erbringt folgende Arbeiten im Bereich Grafik Design:

a. Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
b. Skizzen, Konzeption und Entwurf
c. Detailgestaltung und Ausführung
d. Realisation und Produktionsüberwachung

3. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Auftraggeber unterstützt "RGD" bei der Erbringung der vereinbarten Arbeiten, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von "RGD" in Rechnung gestellt.

4. EXTERNE ARBEITEN

Für die Arbeiten von Dritten in den Bereichen Produktion, Druck, Programmierung, Fotografie, u.ä. arbeitet "RGD" mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. "RGD" handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittarbeiten werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers.

5. GEISTIGES EIGENTUM

Sämtliche, immaterielle und materielle, von "RGD" geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von "RGD". Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens "RGD". Ohne
ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von "RGD" geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern und/oder an dritte weiter zu geben oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei MH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

 

6. NUTZUNGSRECHTE

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von "RGD" einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von MH hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

7. GEWÄHRLEISTUNG

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche "RGD" zur Weiterbearbeitung dienen, geht "RGD" davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. DATEN UND UNTERLAGEN

"RGD" bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist "RGD" ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von "RGD" und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 6).

9. OFFERTEN

Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist in den meisten Fällen kostenlos. Die Preisbindung der Offerten von "RGD" erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet. Das erste Beratungsgespräch sind kostenlos.

10. AUFTRAGSERTEILUNG

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

11. GUT ZUR PRODUKTION

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt "RGD" keine Haftung.

 

 

12. BELEGSEXEMPLARE

Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind "RGB" unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. "RGB" steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

13. VERRECHNUNG

Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt.

14. AUFTRAGSREDUZIERUNG ODER - ANULIERUNG

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat "RGD" einen Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat "RGD" Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder VorArbeiten Dritter in vollem Umfang zu tragen.

16. HAFTUNG

Die Haftung seitens MH beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

18. RECHT UND GERICHTSTAND

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von "RGD".

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